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Der Jugendhof verfügt über
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Wir wollen Kinder und Jugendliche und deren Familien unterstützen, die aufgrund einer akuten Krise oder längerfristiger Schwierigkeiten professionelle Hilfe in Anspruch nehmen möchten.
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Je nach Bedarf arbeiten wir an der Stabilisierung des Familiensystems und der Reintegration der Kinder und Jugendlichen in die Familie oder an der Verselbstständigung der betreuten Kinder und Jugendlichen.
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Einen besonderen Schwerpunkt legen wir auf die Schaffung individueller Betreuungssettings. Hierfür steht ein „Zusatzangebot“ zur Verfügung, das in unserem Pflegesatz enthalten ist und, je nach Bedarf, für die von uns betreuten Kinder- und Jugendlichen genutzt werden kann.
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Laden Sie sich hier unseren Flyer herunter:
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Wir arbeiten auf der Grundlage von: § 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe § 34 SGB VIII Heimerziehung § 35 SGB VIII Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung §35a SGB VIII Seelische Behinderung § 41 SGB VIII Hilfe für junge Volljährige § 42 SGB VIII Inobhutnahme § 53 SGB XII Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen § 67 SGB XII Hilfen zur Überwindung besonderer Schwierigkeiten § 10 JGG Betreuungsweisungen §§ 71/72 JGG Vorläufige Anordnung, Unterbringung statt Untersuchungshaft |